Der DDV stellt Dokumente bereit, die der DDV-Arbeitskreis Datenschutz zusammen mit einem Hamburger Rechtsanwalt überarbeitet und an die Anforderungen
der EU Datenschutz-Grundverordnung (tritt am 25.05.2018 in Kraft) angepasst hat.
Ziel ist es einen verbandsübergreifend einheitlich hohen Qualitätsstandard in der Branche zu erreichen bzw. zu wahren.
Die DDV-Verpflichtungserklärung ist nicht als Vertrag, sondern als einseitige Erklärung abgefasst. Sie kann von DDV-Mitgliedern und Nichtmitgliedern unterzeichnet werden.
Zur DDV-Verpflichtungserklärung |
Empfehlung des DDV: Schicken Sie bzw. Ihre Dienstleister das neue Dokument unterschrieben als PDF an m.klein@ddv.de.
Weiterführende Informationen finden sie hier