Practice Help zu Profiling: „Werbung und Selektion unter der Interessenabwägungsklausel“ Der DDV-Best Practice Guide zu den Auswirkungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gibt branchenübergreifende Hinweise zur praktischen Umsetzung. Da dort nicht alle Spezialfragen beantwortet werden können ergänzt der DDV den Guide durch Empfehlungen,sogenannte Practice Helps, die auf spezielle Fragen der Praxis eingehen. Ganz aktuell hat der Arbeitskreis Datenschutz des DDV in Abstimmung mit Prof. Dr. Wuermeling einen Practice Help „Werbung und Selektion unter der Interessenabwägungsklausel“ erstellt. Dieser berücksichtigt auch die „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung“ vom November 2018. Der Practice Help erläutert insbesondere, dass Profiling im Rahmen der Interessenabwägungsklausel grundsätzlich zulässig ist. Die Feststellungen in der Orientierungshilfe hatten in der Praxis teilweise zum irrigen Verständnis geführt, dass die Datenschutzkonferenz jedes Profiling unter der Interessenabwägungsklausel ablehnen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die Orientierungshilfe bezieht sich ausschließlich auf besonders eingriffsintensives Profiling – ohne im Detail auszuführen, wann dies konkret vorliegt. Wegen der Bedeutung der Thematik Profiling für die Praxis empfiehlt der DDV seinen Mitgliedern, den Practice Help auch Kunden und Geschäftspartnern zur Verfügung zu stellen und hat ihn parallel auch den Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gegeben. |
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